In der Auseinandersetzung der vergangenen Wochen wurden durch einige Diskussionsbeiträge Ängste auf Seiten der Vereine geschürt, die völlig unberechtigt sind. Fünf Vorstandsmitglieder der BI sind selbst in Vereinen aktiv, davon drei als Vorsitzende. Das heißt, wir kennen die Lage und Bedürfnisse der Ettenheimer Vereine sehr genau. Aus diesem Grund würde der Vorstand der BI niemals zulassen, dass die Forderungen, die im Interesse der Altstadtbewohner vorgetragen werden, eine Schwächung der Vereine zur Folge haben.

Wer behauptet, die Forderungen der BI führten dazu, dass alle Veranstalter zukünftig Sicherheitsdienste beauftragen müssten, liegt falsch.

In den von der Bürgerinitiative 2012 und 2013 vorgelegten Kompromissvorschlägen hat die BI auf Forderungen zum Ausbau der Sicherheit ausdrücklich verzichtet, weil die Themen Lärmbelastung, Nachtruhe und Einschrän-kung der Bewegungsfreiheit für die Innenstadtbewohner wesentlich höhere Priorität haben. Durch einen Vorfall nach der Jungwinzerparty 2013 bei dem ein Bewohner massiv belästigt wurde und kein Vertreter der Veranstalter anwesend war, wurden die Auflagen der Stadt in Punkto Sicherheit hinterfragt. Die Prüfung der BI hat ergeben, dass die Stadt für diese und andere Veranstaltungen mit vielen Hundert Besuchern und verstärktem Alkoholkonsum keinerlei Vorgaben zur Sicherheit der Gäste und Anwohner macht. Das bedeutet: ein Vorfall, wie der oben geschilderte, kann sich jederzeit wiederholen. Das möchte die BI verhindern.

Wenn jetzt behauptet wird, alle Veranstalter müssten zukünftig teure Security-Dienste beauftragen, ist das schlicht falsch! Es gibt Alternativen. Die Stadt kann beispielsweise in einer Veranstaltungssatzung vorgeben, dass eine gewisse Anzahl Mitglieder des veranstaltenden Vereins für die gesamte Dauer des Festes anwesend und als Ordner gekennzeichnet ist (vgl. Empfehlung der Polizeidirektion Reutlingen: 2 Personen mit Ordner¬binde pro 100 Gäste). Diese Vorgabe ist für die Vereine zu stemmen, aus Sicherheitsgesichtspunkten vernünftig, entspricht Recht und Gesetz UND verursacht keine weiteren Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Stadt ihre Hausaufgaben macht und durch klare Regelungen pragmatische Lösungen ermöglicht.

Sollten zukünftig in Ettenheim kommerzielle Großveranstaltungen mit mehreren Tausend Besuchern und ver-stärktem Alkoholausschank stattfinden, könnten gesetzliche Vorgaben den Einsatz professioneller Sicherheits-dienste nahelegen. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass beteiligte Vereine diese Kosten tragen müssen. Die Verwaltung (und Unternehmen Ettenheim) betonen immer wieder, wie wichtig Veranstaltungen für die Stadt, für die ansässigen Unternehmen und für die Bevölkerung sind. Darum schlägt die BI vor, dass bei seltenen Großfesten, die Stadt (und/oder UE) die Kosten für den Sicherheitsdienst übernehmen.

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